Gutachtertätigkeit
Komplexe Sachverhalte analysieren und bewerten
Wenn es darum geht, einen strittigen Sachverhalt zwischen verschiedenen Parteien eindeutig zu klären und zu bewerten, ist die Einbindung eines Gutachters sinnvoll und nicht selten auch erforderlich. Der Sachverhalt kann in unterschiedlichen Themenfeldern wie Kosten, Terminabläufen oder Qualitätssicherung auftreten. Durch unsere Gutachten können wir dazu beitragen, strittige Sachverhalte fundiert und professionell aufzuklären.
Was wir konkret für Sie leisten können
- Sachverständigengutachten für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung (DESAG)
- Gutachterliche Aufarbeitung von Bauschäden, Bewertung von gestörten und kritischen Planungs- und Bauabläufen sowie Honoraranfragen
- Gutachterliche Bestandsanalyse von Gebäuden und Liegenschaften
- Gutachten bei Ablauf von Gewährleistungsfristen der baulichen Maßnahmen
- Qualifizierte Gutachten zu allen Vertragstypen und gängigen Kalkulationsmethoden
- Erstellung von Privatgutachten und Sachverständigentätigkeit bei Honorarvergütungsfragen nach HOAI
Welchen Nutzen Sie davon haben
- Tiefgreifendes und anerkanntes Fachwissen an Ihrer Seite
- Schnelle Einarbeitung und strukturiertes Herangehen an komplexe Problemstellungen
- Umfangreiche Erfahrungen mit großen und anspruchsvollen Sachverhalten
- Aufarbeitung der Sachverhalte auf Augenhöhe mit den Beteiligten
- Erarbeitung von zielgerichteten, neutralen und unabhängigen Lösungen
- Umfassende und verwertbare Dokumentation der Ergebnisse
FAQ Gutachten- und Sachverständigentätigkeit
Um eine außergerichtliche Lösung strittiger Sachverhalte zu finden, ist ein Privatgutachten sinnvoll. Das Privatgutachten wird auf Initiative einer Vertragspartei oder zu Schlichtungszwecken im Auftrag häufig auch beider Vertragsparteien erstellt.
Die Nachtragsprüfung dem Grund nach (dGn) bedeutet, dass eine vertragsrechtliche Prüfung erfolgt, in wie weit die in einem Nachtrag formulierte Leistung überhaupt vertraglich geschuldet wird oder nicht.
Nach einer vertragsrechtlichen Prüfung dem Grund nach (dGn) kann eine Prüfung der Höhe nach erfolgen. Bei dieser Prüfung werden die Leistungsansätze, Mengen und auch die Einheitspreise auf Basis der Vertragskalkulation genau untersucht. Diese Prüfung stellt die Basis für die kaufmännische Verhandlung dar.
Wir beurteilen zunächst das zur Abnahme geschuldete damalige Bau-Soll anhand der Abnahmeprotokolle, der vorliegenden Revisionsunterlagen und der Wartungsprotokolle. Bei einer Vor-Ort-Begehung wird der Zustand der baulichen Maßnahme festgestellt und mit der geschuldeten Soll-Leistung verglichen. Eventuell noch bestehende Abweichungen oder Mängel werden in Form eines Berichtes erfasst und dokumentiert.
Der Mehrwert für den Auftraggeber besteht darin, dass berechtigte Forderungen dem Unternehmer innerhalb der Gewährleistungsfristen angemeldet werden können und dem Auftraggeber zusätzliche Kosten erspart bleiben.