Nachhaltigkeitsberatung
Nachhaltigkeit im Blick
Die Erreichung der Klimaziele und die damit verbundene Einhaltung regulatorischer Vorgaben stellen die Immobilienbranche vor große Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation geeigneter Optimierungspotenziale in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG). Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Umsetzung eines zielgerichteten Nachhaltigkeitsmanagements.
Was wir konkret für Sie leisten können
- Durchführung von ESG Assessments mit ganzheitlicher Betrachtung der Immobilie in den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung mitsamt Ableitung von Optimierungspotenzialen
- Identifikation und Priorisierung von (Modernisierungs-) Maßnahmen im Rahmen von Klimaschutz- und Sanierungsfahrplänen auf Objektebene
- Auswertung und Benchmarking von Energieverbrauchsdaten und CO2-Emissionen
- Objektprüfung anhand der aktuellen Taxonomie-Kriterien
- Stellungnahme zu den Kriterien der Offenlegungsverordnung
- Strategische Nachhaltigkeitsberatung und ESG-Reportings (z. B. GRI, DNK, GRESB) auf Unternehmens-, Fonds- oder Objektebene
- Erstellung individueller Leistungsbilder je nach Kundenbedarf
Welchen Nutzen Sie davon haben
- Objektive und zielorientierte Bewertung hinsichtlich der relevanten ESG-Kriterien und des "Stranded Asset" Risikos
- Konkrete Vorschläge hinsichtlich energetischer sowie CO2-reduzierender Optimierungsmöglichkeiten
- Aussagekräftige Ergebnisse zur Zukunftsfähigkeit Ihrer Immobilie in Hinblick auf die Einhaltung der EU-Taxonomie-Kriterien und konkrete Vorschläge zur Erreichung der gewünschten ESG-Ziele
- Höhere Planungssicherheit für Ihre Businesspläne (Berücksichtigung ESG-CAPEX)
- Eine individuelle Nachhaltigkeitsstrategie auf Immobilien- und bzw. oder Unternehmensebene
FAQ Nachhaltigkeitsberatung
ESG-Kriterien rücken in der Immobilienbranche aufgrund von regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen immer mehr in den Fokus. Die Immobilienbranche befindet sich in der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und die Nachfrage nach nachhaltigen Investments nimmt stetig zu. Sind keine Nachhaltigkeitsmerkmale vorhanden bzw. liegen keine Informationen für eine Bewertung einzelner ESG-Aspekte vor, kann dies ein Risiko hinsichtlich der nachhaltigen Zukunftsfähigkeit einer Immobilie bedeuten. Dies kann für zukünftige Transaktionen, Neuvermietungen oder Finanzierungen einen Nachteil darstellen. Wir identifizieren diese Risiken und leiten daraus Optimierungspotenziale sowie Handlungsempfehlungen ab.
Die EU-Taxonomie definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden können. Wir überprüfen, ob die Anforderungen der bereits veröffentlichten technischen Kriterien der einzelnen Umweltziele gemäß EU-Taxonomie erfüllt bzw. durch Umsetzung weiterer Maßnahmen erfüllt werden können.
Gemäß Offenlegungsverordnung beziehen sich die negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit im Immobilienbereich im Wesentlichen auf die Aspekte energieineffiziente Immobilienanlagen sowie Belastung durch fossile Brennstoffe im Zusammenhang mit Immobilienanlagen. Zusätzliche klima- und umweltbezogene Indikatoren sind Energieintensität, Treibhausgasemissionen, Abfall, Ressourcenverbrauch sowie Biodiversität. Wir überprüfen auf Basis der Begehung vor Ort sowie der Objektdokumentation, ob die Angaben zu den relevanten negativen Nachhaltigkeitsindikatoren und -auswirkungen für den Bereich Immobilien der Offenlegungsverordnung vorliegen und stellen diese übersichtlich zusammen.
Energieineffiziente Immobilien sowie Immobilien mit hohem CO2-Ausstoß haben einen negativen Einfluss auf das Klima und tragen zur Erderwärmung bei. Optimierungsfähige Bestandsimmobilien haben durch die Umsetzung geeigneter Maßnahmen ein großes Potenzial, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele in Deutschland zu leisten.
Von einem "gestrandeten" Immobilienwert spricht man, wenn Immobilien mit besonders hohen CO2-Emissionen die Vorgaben des deutschen Klimaschutzgesetzes sowie des Pariser Klimaabkommens mit Hinblick auf die vorgegebenen CO2-Emissionen nicht mehr einhalten. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich für solche Fälle der Fachbegriff "Stranded Asset" etabliert. Um das Risiko eines Stranded Assets bewerten zu können, werden die realen Energieverbräuche sowie CO2-Emissionen der Immobilie ausgewertet und mit dem CO2-Pfad gemäß CRREM (Carbon Risk Real Estate Monitor) abgeglichen. Auf dieser Basis kann der Zeitpunkt identifiziert werden, zu dem das Stranded Asset Risiko voraussichtlich eintreten wird. Objekte, bei denen ein priorisierter Handlungsbedarf besteht, können so identifiziert werden.
Um die CO2-Emissionen einer Immobilie zu reduzieren, gibt es bei jeder Immobilie individuell zu untersuchende, sinnvolle Maßnahmen. Diese umfassen beispielsweise betriebliche Optimierungen, die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Optimierung der Gebäudeenergie oder den Bezug von Ökostrom. Die Handlungsempfehlungen berücksichtigen dabei auch Vorschläge zur zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.
Mittelfristig ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber Sanktionen in Form von konkreten CO2-Abgaben veranlasst, Immobiliensachverständige im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsrunden die betroffenen Immobilien kontinuierlich abwerten oder Immobilien mit schlechter CO2-Bilanz final am gewerblichen Immobilienmarkt keine Käufer mehr finden und damit nicht mehr handelbar sind.
Derzeit gibt es verschiedene mögliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Immobilienbranche. Diese können dabei helfen, die Vergleichbarkeit und Transparenz der Nachhaltigkeits-Aktivitäten von Unternehmen zu erhöhen und ein umfassendes und zielgerichtetes Nachhaltigkeitsmanagement sicher zu stellen.