Verfahrens- und Wettbewerbsbegleitung
Zuverlässige Begleitung in allen Verfahren
Vorhabensträger der öffentlichen Hand oder öffentlicher Belange sind vergaberechtlich dazu verpflichtet, ihre Leistungen öffentlich auszuschreiben. Und sind dadurch gezwungen, auch entsprechende Prozesse zu initiieren und Verfahren durchzuführen. Das beginnt beispielsweise bereits bei der Veräußerung städtischer Grundstücke oder bei der Durchführung von Planungsgutachten und Wettbewerben. Wir bereiten diese Verfahren mit Berücksichtigung Ihrer Ziele vor, ermitteln Ausgangsszenarien und schreiben die entsprechende Leistung für Sie aus. Anschließend führen wir das Verfahren durch und dokumentieren alles in einer revisionssicheren Vergabeakte. Damit Sie den idealen Investor, Planer oder Bauausführenden für Ihr öffentliches Vorhaben finden.
Was wir konkret für Sie leisten können
- Ganzheitliche Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren und Wettbewerben
- Vergabefahren gemäß Vergabeverordnung (VgV)
- Planungs- und Investorenauswahlverfahren
- Mehrfachbeauftragungen für optimale Planungslösung
- Architektenwettbewerbe und Planungsgutachten nach der Richtlinie für Planungsgutachten und Wettbewerbe (RPW)
- Technisch-wirtschaftliche Beratung in den Vergabeprozessen über die reine Vorprüfung hinaus
Welchen Nutzen Sie davon haben
- Sichere und strukturierte Auswahl von Investoren sowie Planungs- und Baupartnern
- Umfassende und transparente Vergabe-Dokumentation
- Sicherung von Preis und Qualität durch klar definierte Auswahlkriterien
- Qualifizierte Auswahl an Ideen und Konzepten
- Zielorientierte und optimierte Einbindung in den Gesamtprojektablauf
FAQ Verfahrens- und Wettbewerbsbegleitung
Wir strukturieren sowohl für öffentliche als auch für nicht öffentliche Auftraggeber anhand der gemeinsam definierten Ziel- und Auswahlkriterien die individuelle Ausschreibung. Wir begleiten Sie durch den gesamten Vergabeprozess bis zum Vertragsabschluss und dokumentieren die Ergebnisse revisions- und gerichtssicher.
Für Sie als öffentliche Hand oder Kommune gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Grundstück zu veräußern und gleichzeitig der Haushaltsordnung sowie der Daseinsvorsorge nachzukommen. Entweder durch ein klassisches Investorenverfahren oder ein auf Ihre Entwicklungsziele individuell strukturiertes Vergabeverfahren bspw. mit integrierten Konzept- oder Kompetenzwettbewerb. Darüber hinaus sind auch innovative Gesellschaftsstrukturierungen als städtische Entwicklungsgesellschaften denkbar, wenn die öffentliche Hand das Grundstück eigentlich nicht verkaufen möchte.
Grundsätzlich sind die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts bindend, jedoch können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Vorgehensweisen zulässig sein. Wir begleiten Sie eng an Ihrer Seite durch den gesamten Prozess, sichern maßgebliche Entscheidungen durch einen externen Rechtsbeistand ab und können durch eine strukturierte Vorgehensweise garantieren, dass die entsprechenden Fristen und Vorgaben eingehalten werden.